Der heutige Stand der Reproduktionsmedizin eröffnet vielen kinderlosen Paaren die Möglichkeit, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. In Deutschland sind – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwirklichung dieses Wunsches allerdings sehr restriktiv gestaltet. Nach dem Gesetz zum Schutz von Embryonen sind die Samen- und die Embryonenspende nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Eizellspende sowie die Leihmutterschaft sind verboten. Demgegenüber gibt es in anderen Ländern sehr weitgehende rechtliche Möglichkeiten für hetero und gleichgeschlechtliche Paare sowie alleinstehende Frauen, um Kinderwunschbehandlungen in Anspruch zu nehmen.
Jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in jedem Land anders und das macht es für die meisten Interessenten schwierig sich zurechtzufinden.
Unterschiede gibt es zum Beispiel bei:
- Familienstand
- Höchstalter der Wunschmutter
- Behandlungsmöglichkeiten
- Anonyme oder Nichtanonyme Keimzellenspenden
- U. v. m.
Jeder Kinderwunsch ist anders, jeder Patient hat ganz persönliche Wünsche und Voraussetzungen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, indem wir Sie über die jeweils geltenden Rechtlinien informieren und Möglichkeiten zeigen, die zu Ihnen passen.