IVF in Europa

Am 1. Januar 1991 trat in Deutschland das Embryonenschutzgesetz (ESchG) in Kraft. Es gibt neben dem Gesetz zur Präimplantationsdiganostik bis heute den (straf-)rechtlichen Rahmen für die Reproduktionsmedizin und Patienten mit unerfülltem Kinderwunsch vor. Diese Gesetzgebung ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr streng. Aber welche Behandlung kann unter welchen Umständen in welchem Land durchgeführt werden? Und vor allem: welche Klinik passt zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen? 

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